EINKOMMENS- UND VERMÖGENSVERWALTUNG

Eine Altersbeauftragte erstattet Meldung, dass Herr M. hohe Schulden habe und es ablehne, im freiwilligen Rahmen konkrete Hilfsangebote anzunehmen. Die ganze Angelegenheit und die vielen offenen Rechnungen wachsen Herrn M. über den Kopf. 

 

Abklärungen ergeben, dass Herr M. aufgrund seiner finanziellen Verhältnisse und seiner gesundheitlichen Situation Unterstützung bei der Administration benötigt, insbesondere bei der Klärung seiner sozialversicherungsrechtlichen Ansprüche. Eine Einkommens- und Vermögensverwaltung mit Budgetberatung und Schuldensanierung ist unumgänglich. Es wird eine Vertretungsbeistandschaft mit den Aufgabenbereichen Administration und Finanz- und Vermögensverwaltung errichtet. 

 

Herr M. ist eine vermögende Person. Sein Vermögen ist aber gebunden; er besitzt keine Liquidität. Aus dem Erbe der verstorbenen Eltern gehören ihm und seinem im Ausland lebenden Bruder wertvolle Bilder, Wein, Schmuck, Uhren etc.. Um die Schulden zu sanieren, muss der Beistand zuerst mit Fachleuten zusammen ein Inventar aufnehmen. Dann sollen die Wertgegenstände möglichst bald verkauft werden, natürlich immer unter Einbezug des Bruders. Herr M. erklärt sich dazu bereit. Sobald aber die Fachleute für die Schätzung in die Wohnung kommen, stellt er sich quer. Hartnäckig verweigert Herr M. den Zugang zum Tresor, wo der Schmuck lagert. 

Bis das Inventar erstellt und die Wertsachen verkauft werden können, hat der Beistand den Lebensunterhalt von Herrn M. sicherzustellen. Da die AHV-Rente nicht ausreicht und keine Zusatzleistungen fliessen, muss der Beistand Herrn M. bei der Sozialhilfe anmelden. Diese hat das Existenzminimum von Herrn M. zu gewährleisten, bis das gebundene Vermögen veräussert werden kann.