Fall 1: Übernahme der Vertretungsbeistandschaft über einen Arzt, der durch einen erlittenen Hirnschlag seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Die Kosten seiner Praxis laufen weiter. Das Personal ist noch immer angestellt. Die Praxis muss aufgelöst werden. Die rechtlichen Vorgaben sowie der Datenschutz müssen bei der Übergabe von Patientenkarteien gewahrt werden. Ebenfalls sind arbeitsrechtliche Vorgaben betreffend Personal zu berücksichtigen. Die Beiständin oder der Beistand hat die rechtlichen Grundlagen zu klären, das konkrete Vorgehen zu planen, allenfalls einen Rechtsvertreter und weitere Drittstellen mit einzubeziehen.
Fall 2: Einem psychisch erkrankten Mann droht eine Ausweisung aus seinem Zimmer in der Notunterkunft. Das Ausweisungsbegehren ist beim Bezirksgericht gestellt worden. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde errichtet eine Vertretungsbeistandschaft mit Substitutionsbefugnis damit die Beiständin oder der Beistand die Interessen des Klienten wahren und versuchen kann, die Obdachlosigkeit zu verhindern. Die Beiständin oder der Beistand macht sich mit der Situation und der Rechtslage vertraut und bestellt einen Anwalt, um die Interessen des Klienten beim Bezirksgericht zu wahren.
Fall 3: Übernahme einer Beistandschaft für einen an fortgeschrittener Demenz erkrankten Mann, der an einer Aktienfirma beteiligt ist und als Hauptaktionär fungiert. Die Beiständin oder der Beistand muss die Interessen des Klienten (natürliche Person) in dieser AG vertreten und allenfalls die Auflösung der Firma beantragen.
Fall 4: Die Tante von Frau F. stirbt. Sie hinterlässt eine grosse Barschaft und eine Liegenschaft in Deutschland. Die Beiständin oder der Beistand muss die an Demenz erkrankte Frau F. in dieser Sache vertreten.