Herr F. leidet an einer Angststörung und fühlt sich im Umgang mit Behörden und Ämtern überfordert. In finanziellen und administrativen Angelegenheiten ist er unerfahren, weil bisher alles seine Eltern für ihn geregelt haben. Er möchte unabhängiger und selbstständiger werden. So stellt er Antrag auf Errichtung einer Beistandschaft, damit eine neutrale Drittperson ausserhalb der Familie mit ihm zusammen seine finanziellen und administrativen Angelegenheiten regelt, bis er selbstständig genug ist. Die Beiständin ist beauftragt, «ihn beim Erledigen der administrativen Angelegenheiten zu vertreten, insbesondere auch im Verkehr mit Behörden, Ämtern, Banken, (Sozial-) Versicherungen, sonstigen Institutionen und Privatpersonen unter Einschluss des dafür notwendigen Daten- und Informationsaustauschs in gesundheitlichen und finanziellen Fragen».
Als Beiständin achten Sie darauf, dass Herr F. in alle Handlungen einbezogen wird und eine aktive Rolle einnimmt. Sie fördern eigenverantwortliches Handeln und unterstützen ihn bei anstehenden Entscheiden. Sie erstellen zusammen mit ihm ein Budget und überlegen gemeinsam, welche Zahlungen Herr F. selber übernehmen kann und welchen Teil des Einkommens er selber verwaltet. Sie achten darauf, die Aufgaben für Herrn F. in überschaubare Aufgabenpakete aufzuteilen. So wird Herr F. nicht überfordert und kann durch eigene Fort- und Rückschritte Selbstvertrauen entwickeln. Die langjährige Begleitung im Rahmen der Beistandschaft gibt Herrn F. die notwendige Sicherheit und verhilft ihm trotz psychischer Beeinträchtigung zu einem selbstbestimmten Leben. Herr F. ist stolz darauf, dass er einen eigenen Haushalt führt und einen eigenen Lohn an seinem IV-Arbeitsplatz erzielen kann.